Die Paritätischen Kommissionen im Aargau

Die Paritätischen Kommissionen im Kanton Aargau bestehen aus den Parteien des Gesamtarbeitsvertrages (Arbeitgeberverbände einerseits und den Gewerkschaften Unia und Syna andererseits). Die PK bezweckt den Vollzug (Kontrolle, Unterstützung Weiterbildung, Inkasso) der Gesamtarbeitsverträge (GAV) im Kanton Aargau.

Gebäudetechnik

Die Paritätische Kommission der Gebäudetechnik im Kanton Aargau (PK GT AG) bezweckt die Durchsetzung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) im Kanton Aargau.

Elektrobranche

Die Paritätische Kommission der Elektrobranche im Kanton Aargau (PK E AG) bezweckt die Durchsetzung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) im Kanton Aargau.

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