Gebäudetechnik

Mitglieder
Mitglieder sind die Vertreter von suissetec aargau Gebäudetechnik-Genossenschaft sowie die Gewerkschaften UNIA Aargau-Nordwestschweiz und SYNA Region Aargau.

Zweck
Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages und Förderung der Zusammenarbeit in der Gebäudetechnikbranche des Kantons Aargau.

Aufgaben und Kompetenzen
gemäss Art. 10 des Gesamtarbeitsvertrages in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche.

Grundlage der PK-Tätigkeit
Reglement der PK Gebäudetechnik Aargau

 

Über Uns

Oberstes Organ der Paritätischen Kommission der Gebäudetechnikbranche im Kanton Aargau (PK GT AG) ist die PK-Versammlung. Diese besteht aus 6 Mitgliedern und setzt sich paritätisch zusammen.

Kaution

Der Bundesrat hat im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die schweizerische Gebäudetechnikbranche eine Kautionspflicht für allgemeinverbindlich erklärt. Dies hat zur Folge, dass sämtliche in- und ausländischen Arbeitgeber dieser Branche, welche in diesem geografischen (räumlichen) Geltungsbereich des besagten GAV Arbeiten ausführen, verpflichtet sind, die Kaution zu leisten.

Da die Kaution pro Betrieb grundsätzlich nur einmal gestellt werden muss und diese für die ganze Schweiz gilt, haben die zuständigen Paritätischen Kommissionen die «Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz, ZKVS» mit der Umsetzung der einzelnen Kautionspflichten beauftragt.

Weiterführende Informationen zur Kaution erhalten Sie ausschliesslich hier:

Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz, ZKVS
Tel. +41 (0)61 927 64 45
Fax +41 (0)61 927 64 47
kaution@zkvs.ch
http://www.zkvs.ch/

Regionale Paritätische Kommissionen

Hier finden Sie eine Liste mit den regionalen Paritätischen Kommissionen (PK) der Gebäudetechnik.

Weitere Infos finden Sie bei der Paritätische Landeskommission PLK