Vollzugskosten

Der Vollzugskosten-, Weiterbildungs-, Regional- und der Grundbeitrag werden erhoben, um folgende Punkte abzudecken:

  • die Kosten des Vollzugs des GAV
  • die Aufwendungen der gemeinsamen Durchführung des GAV
  • Massnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Aktivitäten in der Aus- und Weiterbildung
  • die Administration der Geschäftsstelle

Inkasso

Das Inkasso der Paritätischen Kommission der Gebäudetechnikbranche im Kanton Aargau (PK GT AG) ist zuständig für die Einforderung der Vollzugskosten und des Grundbeitrags in der Gebäudetechnikbranche. Die PK erhält die entsprechenden organisatorischen und administrativen Weisungen von der Paritätischen Landeskommission (PLK).

Bitte beachten Sie:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer erwerben mit der Bezahlung dieser Beiträge keine Mitgliedschaft bei einem Arbeitgeberverband bzw. einer Gewerkschaft.

suissetec

Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichten folgende Beiträge:

SUISSETEC

Arbeitnehmer

  • Vollzugskostenbeitrag von CHF 20.00/Monat
  • Weiterbildungsbeitrag von CHF 5.00/Monat
  • TOTAL CHF 25.00/Monat
  • Der Abzug erfolgt monatlich direkt vom Lohn und ist auf der Lohnabrechnung sichtbar aufzuführen.

Arbeitgeber

Für suissetec-Mitglieder sind der Vollzugskosten-, Weiterbildungs- und Grundbeitrag im Mitgliederbeitrag inbegriffen.

Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Arbeitnehmer

  • Vollzugskostenbeitrag von CHF 20.00/Monat
  • Weiterbildungsbeitrag von CHF 5.00/Monat
  • TOTAL CHF 25.00/Monat

Der Abzug erfolgt monatlich direkt vom Lohn und ist auf der Lohnabrechnung sichtbar aufzuführen.

Arbeitgeber

  • Vollzugskostenbeiträge pro Arbeitnehmer von CHF 20.00/Monat
  • Weiterbildungsbeitrag pro Arbeitnehmer von CHF 5.00/Monat
  • TOTAL CHF 25.00/Monat

Zusätzlich Grundbeitrag von CHF 240.00/Jahr bzw. CHF 20.00/Monat

Deklaration

Beitragspflichtige Arbeitnehmer:

Die Geschäftsstelle der Paritätischen Kommission der Gebäudetechnikbranche im Kanton Aargau (PK GT AG) stellt jährlich die Vollzugskostenbeiträge und bei AVE-Firmen die Arbeitgeber- und Grundbeiträge in Rechnung.

Personalmutationen, Adressänderungen, unbezahlte Ferien usw. können Sie im Deklarationstool erfassen. Gerne nehmen wir Ihre Meldungen per Deklarationstool entgegen.

Nicht beitragspflichtig sind gemäss Art. 3.4 GAV

  • Familienangehörige der Betriebsinhaber gemäss Art. 4 Abs 1. ArG (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19640049/index.html#a4)
  • Höhere Vorgesetzte ab Stufe Abteilungsleiter / Montageleiter, denen Mitarbeiter unterstellt sind
  • Höhere Vorgesetzte die geschäftsleitende Funktionen haben
  • Kaufmännisches Personal
  • Arbeitnehmende auf dem Gebiet der technischen Planung, Projektierung oder Kalkulation
  • Lernende

Quittungsbelege

Aus technischen Vollzugsgründen wird der Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeitrag allen Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen. Die organisierten Arbeitnehmer erhalten diesen Beitrag nach Vorweisen eines entsprechenden Belegs von ihrer Gewerkschaft zurückerstattet.

Arbeitnehmende, die bei einer Gewerkschaft Mitglied sind, können die abgezogenen Vollzugskostenbeiträge bei ihrer Gewerkschaft zurückfordern.

Downloads

Die entsprechenden Formulare können hier heruntergeladen werden: