Weiterbildungen

Die Paritätische Kommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung.

Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die

  • dem GAV für die suissetec-Branchen unterstellt sind
  • Vollzugskostenbeiträge leisten
  • bei der paritätischen Kommission gemeldet sind

Bestimmungen

Detailliertere Bestimmungen zur Gewährung von Weiterbildungsbeiträgen aus der paritätischen Kasse, finden Sie im Reglement für die Geltendmachung einer Rückerstattung.

Geltendmachung

Pro Kurs muss je ein Antrag mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • vollständig ausgefülltes Formular zur Rückforderung von Weiterbildungskosten Antrag Weiterbildungskosten
  • Unterschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Rechnungskopie (Empfangsscheine / E-Baking Auszüge gelten nicht)
  • Kopie der Kursbestätigung (Erhalt bei Kursunterrichtende) (Zeugniskopien sind ungültig)
  • Einzahlungsschein, Kontoangaben