Weiterbildungen
Die Paritätische Kommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung.
Die Paritätische Kommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die
Detailliertere Bestimmungen zur Gewährung von Weiterbildungsbeiträgen aus der paritätischen Kasse, finden Sie im Reglement für die Geltendmachung einer Rückerstattung.
Pro Kurs muss je ein Antrag mit folgenden Unterlagen eingereicht werden: